Dem verfrühten vorweihnachtlichen Einkaufsrummel am Samstag folgte am Abend der – erwartete – Keulenschlag für den heimischen Handel und seine rund 490.000 Beschäftigten im Non-Food-Bereich. Erneut müssen alle Geschäfte, die keine Güter täglichen Bedarfs verkaufen – Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Trafiken, Tierbedarf, Post und Banken – ab Dienstag für zweieinhalb Wochen zusperren.

In den Lockdown müssen auch „körpernahe Dienstleistungen“, laut Verordnungsentwurf „Friseure, Kosmetiker oder Masseure“. Diese müssen ihre Läden schließen, können aber einen „Umsatzersatz“ in Höhe von 80 Prozent beantragen. Offen bleiben Putzereien und KfZ-Werkstätten.

Anders als von März bis Mai sollen diesmal die Hilfen unbürokratisch, schnell und vor allem in beachtlicher Höhe erfolgen: Die zur Schließung verdonnerten Händler sollen als Basis 40 Prozent des Umsatzes erhalten, den sie im November 2019 erzielten. Allerdings können es auch 20 oder 60 Prozent sein, wie Finanzminister Gernot Blümel erläutert: „Entscheidend für die Höhe der Kompensation sind der Wertverlust, die Möglichkeit des Wiederverkaufs und mögliche Aufholeffekte.“ Das heißt: Wer etwa leicht verderbliche Ware wie Blumen nicht mehr verkaufen kann oder – wie der Textilhandel – stark saisonal bedingte Ware auf Lager legt, darf mit 60 Prozent Umsatzersatz rechnen. Der Möbelhandel hingegen nur mit 20 Prozent. In Summe rechnet Blümel mit drei Milliarden Euro als Entschädigungen für die Betriebe – noch ohne Ersatz für die Zulieferer.

In Summe werden es sicher „einige Milliarden Euro“ sein, die der Staat für die zweieinhalb Wochen Lockdown nun aufstellen müsse, sagt auch der Ökonom Martin Kocher, Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS). Auf eine exakte Zahl will sich Kocher nicht festlegen, weil es sehr „schwierig“ sei, Betriebe den Ersatzhöhen „objektiv zuzuordnen“. In Summe habe die Politik trotzdem noch „ein wenig Spielraum“. Auch, weil die bisherigen Hilfen nicht voll ausgeschöpft wurden. Zumindest die knapp drei Wochen seien deswegen „verkraftbar“, meint der IHS-Chef. Anders würde es aussehen, wenn der Lockdown verlängert und damit dem Handel das Weihnachtsgeschäft wegfällt. Dann, so Kocher, würde es für viele tatsächlich „existenzbedrohend“.  Auch, weil der Staat einen Ersatz für die enormen Dezember-Umsätze kaum aufstellen könne.

Bandbreite zwischen 1,5 und 5 Milliarden Euro

Monika Köppl-Turyna, Chefin des Wirtschaftsforschungsinstitutes EcoAustria, wiederum sieht die Bandbreite der Summe, den der Staat an den Handel ausschütten muss, zwischen 1,5 und fünf Milliarden Euro. Am wahrscheinlichsten sind wohl die drei Milliarden Euro – für eine Schließzeit von zweieinhalb Wochen. „Das sind sehr hohe Beträge und ziemlich attraktiv.“ Das Modell sei „sehr großzügig ausgelegt“. Köppl-Turyna appelliert, den Umsatzersatz „streng zeitlich zu beschränken“ – denn es werde „sehr schnell, sehr teuer.“ Zumal es noch Ausgaben an anderen Stellen zu bestreiten gebe: „Etwa die Kurzarbeit, dazu kommt der Tourismus, der nicht weiß, wie es im Frühling ausschaut. Wir sind vom Ende der Pandemie noch weit entfernt.“

In der Zwischenzeit rüstet sich der Handel für morgen – mit einer Flut an Angeboten wollen viele ihre Geschäfte und Lager so weit als möglich leeren. Ob eine Wiederholung der Szenerie vom Samstag mit langen Schlangen vor den Läden die Pandemie jedoch bremst, ist fraglich.