Das türkis-grüne Regierungsprogramm hält im Bereich von Immobilien und Wohnen eine Änderungenbereit. So soll die Maklerprovision für Mieter  wegfallen und künftig nach dem Bestellerprinzip gestaltet werden. Das Thema hat eine durchaus turbulente Vorgeschichte: Denn die ÖVP hatte im Wahlkampf ihre Position geändert und erklärt, dass die Maklerprovision künftig de facto nur mehr vom Vermieter bezahlt werden solle. Ein solches "Bestellerprinzip", also dass das Honorar derjenige zahlt, der die Leistung auch bestellt, gibt es unter anderem in Deutschland. Derzeit dürfen Immobilienmakler in Österreich Mietern bis zu zwei Monatsmieten als Provision verrechnen

Im Vorfeld der Nationalratswahl hat die SPÖ dann einen Fristsetzungsantrag eingebracht, um die Abschaffung noch vor der Wahl zu ermöglichen. Die ÖVP (sowie die FPÖ und die NEOS) haben dann aber gegen den SPÖ-Antrag gestimmt und ihrerseits einen - unverbindlichen - Entschließungsantrag eingebracht. Das hat seitens der SPÖ zu viel Kritik geführt, von einem VP-Rückzieher war die Rede. Nun soll die Abschaffung der Maklerprovision aber in Angriff genommen werden. 

Zweckwidmung der Wohnbauförderung gefordert

ÖVP und Grüne haben die Wiedereinsetzung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung zum Ziel. Die Wohnbauförderung ist zwar Landessache. Im Regierungsprogramm heißt es aber, die Bundesregierung werde "im Rahmen des Finanzausgleichs darauf Einfluss nehmen, dass die Einnahmen und Rückflüsse der Wohnbauförderung wieder für das Wohnen zweckgewidmet werden".

Auch hier gibt es einen größeren ökologischen Stempel: Die Vergabe von Wohnbaufördermitteln soll nur noch unter der Voraussetzung erfolgen, dass umweltschonend gebaut wird. Von den Ländern wird gefordert, in den Bauordnungen klimarelevante Maßnahmen zu implementieren.

Man wolle das Angebot an Wohnungen verbessern und leistbare Mieten. Zusammen mit den Ländern wolle man den Leerstand mobilisieren, heißt es in dem Papier der künftigen Regierung, in dem auch dezidiert von einem Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeindebau und im geförderten Mietverhältnis die Rede ist.

Nachverdichtung vor Neubau

Zur Raumordnung wird im Sinne der Baulandmobilisierung eine "explizite verfassungsrechtliche Regelung der Vertragsraumordnung" zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Prüfung der Überführung vom zivilen ins öffentliche Recht) angesprochen.

Generell soll die Nachverdichtung und Überbauung Vorrang haben vor der Versiegelung grüner Wiesen. Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, wie etwa die ÖBB, würden angeleitet, bei Grundstücksverkäufen von Bauland geförderten Wohnbau besonders zu berücksichtigen.

Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, sollten den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen, betonen die Vertreter von Türkis-Grün. Ein struktureller Leerstand soll durch eine intensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der Sanierung bekämpft werden.

Steuertechnisch wird im Wohnkapitel eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption angestrebt, ebenso wird die Schaffung von Ansparmodellen für den Mietkauf verfolgt.