In Sachen Strompreiserhöhungen aus den Jahren 2022 und 2023 hat der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag offenbar eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Nachdem bereits das Bezirksgericht Innsbruck diese in elf Fällen für unzulässig bzw. rechtswidrig erklärt hatte, bestätigten dies nun Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck in mehreren Fällen durch rechtskräftige Urteile, teilte der Anwalt der klagenden Kunden, Florian Scheiber, am Mittwoch mit.
Nach Klage
Strompreiserhöhungen der Tiwag aus 2022 und 2023 unzulässig
Die Urteile ergingen am Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck. Anwalt sieht Rückforderungsansprüche möglich. Der Energieversorger verwies auf Entlastungspaket.
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