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Nach Klage

Strompreiserhöhungen der Tiwag aus 2022 und 2023 unzulässig

Die Urteile ergingen am Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck. Anwalt sieht Rückforderungsansprüche möglich. Der Energieversorger verwies auf Entlastungspaket.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Strompreiserhöhungen der Tiwag in den Jahren 2022 und 2023 wurden von mehreren Gerichten als unzulässig erklärt.
  • Anwalt Florian Scheiber sieht Rückforderungsansprüche für betroffene Kunden als möglich an.
  • Tiwag verweist auf ein Entlastungspaket, das bereits umgesetzt wurde, um Kunden zu unterstützen.
  • Die juristischen Auseinandersetzungen um die Strompreise dauern seit mehreren Jahren an.
  • Die Opposition im Tiroler Landtag forderte Maßnahmen gegen die Strompreiserhöhungen.
Das Logo des landeseigenen Tiroler Energieversorgers TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, aufgenommen in Innsbruck | Der landeseigene Tiroler Energieversorger, die Tiwag, scheiterte vor Gericht
© APA/Expa/Johann Groder
Der landeseigene Tiroler Energieversorger, die Tiwag, scheiterte vor Gericht
© APA/Expa/Johann Groder
10. September 2025,
18:18 Uhr

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