Die erheblichen Preissteigerungen bei Energie wurde von zahlreichen Konsumenten nicht einfach zur Kenntnis genommen. Sie schlossen sich Sammelklagen von Verbraucherschützern an. Eine entsprechende Klage des Verbraucherschutzverein (VSV) gegen die EVN war nun erfolgreich, aufgrund mangelnder Informationen muss ein EVN-Kunde die Preiserhöhungen nicht zahlen, das Urteil ist laut Landesgericht Wiener Neustadt rechtskräftig.