Die Energie Klagenfurt GmbH, eine Firma im Besitz der Stadtwerke, wurde im vergangenen Sommer vom Verbraucherschutzverein (VSV) geklagt. Dieser erachtet die Einhebung einer Gemeindebenützungsabgabe für Strom- und Gasleitungen, die sich die Energie Klagenfurt von den Kunden zurückholt, als unzulässig an. Die Abgabe beläuft sich auf sechs Prozent der Stromkosten.