Die Strompreiserhöhung der Verbundgesellschaft vom März 2023 war unzulässig und damit unwirksam, urteilte das Handelsgericht Wien. Verbund-Kunden dürften daher auf Rückzahlungen hoffen, schreibt der Verbraucherschutzverein (VSV), auf dessen Betreiben das Verfahren lief, in einer Aussendung. Auch andere Energieanbieter hätten auf der gleichen Rechtsgrundlage wie der Verbund die Preise erhöht, auch hier könnte es daher Rückzahlungen geben, meint VSV-Obfrau Daniela Holzinger.
Neues Urteil
Strompreisklausel: Preiserhöhung von Verbund war unzulässig
Die Anfang 2023 durchgeführte Strompreiserhöhung war vertraglich nicht abgesichert. Nach Urteil will Verbraucherschutzverein Geld zurückfordern, Verbund verweist auf bereits erfolgte „Bonuszahlungen“.
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