Nachdem die Tiroler Arbeiterkammer mit einer Musterklage vor dem Bezirksgericht Innsbruck gegen den landeseigenen Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) wegen einer offenbar nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2022 in erster Instanz obsiegt hatte, hat das Unternehmen nun eingelenkt. Man verzichte auf eine - ursprünglich angekündigte - Berufung und stimme zusätzlich einem mit der AK verhandelten Vergleich zu, der eine Stromkostenentlastung in der Höhe von über 60 Millionen Euro vorsehe. Das vermeldeten die beiden Streitparteien am Samstag.
Nach Klage der Arbeiterkammer
Keine Berufung der Tiroler Wasserkraft, dafür 60 Millionen Euro Stromkostenentlastung
Die Tiroler AK klagte wegen einer nicht gerechtfertigten Preiserhöhung 2022 – und bekam Recht. Die Tiwag verzichtet nun auf einer Berufung und stimmte einem Vergleich zu. Dafür werden die Klagen fallengelassen.
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