Die OGH-Urteile und ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu unwirksamen Wertsicherungs- bzw. Indexklauseln in Mietverträgen nähren die Hoffnung vieler Mieter, die Inflationsanpassungen des Mietzinses für Jahrzehnte zurückfordern zu können. Die Regierung hat angekündigt, bis zum Herbst Rechtssicherheit in der Thematik zu schaffen. In der Immobilienbranche gehen allerdings die Wogen hoch – auch in der Steiermark mit rund 1,8 Millionen Hauptmietwohnungen. Die steirische Mietquote beträgt 43,8 Prozent. Katharina Waidacher, Obmann-Stellvertreterin in der steirischen Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer, sagt: „Wir haben dazu gerade viele Verfahren bei der Schlichtungsstelle.“ Zahlreiche Anfragen gewerblicher Vermieter zu den Indexklauseln gehen bei ihr ein. „Rückzahlungen für 30 Jahre wären der Ruin für die Branche,“ erklärt Waidacher.

Neue Verträge bereits korrigiert

Susanne Weinberger, Landesstellenleiterin des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI), stellt allerdings klar, eine Mietzinserhöhung binnen zwei Monaten nach Beginn des Mietvertrages sei in steirischen Mietverträgen so gut wie nie das Thema, zumal es im Mietbereich auch mehr Angebot gebe als Nachfrage. Seit 2023 sei in Verträgen auch bewusst der Zusatz eingefügt worden, dass es keine Zinserhöhung in den zwei ersten Monaten nach Vertragsabschluss gibt. Mietvertragsformulare habe man entsprechend geändert.

„Im Zeitraum davor wurde das aber nicht gemacht. Hier ist nun die Frage, ob dadurch die ganze Wertsicherungsklausel nichtig ist,“ sagt Weinberger. In einigen Fällen gebe es Vergleiche zwischen Vermietern und Mietern, „vielfach warten Mieter aber ab, welche Entscheidungen es im Herbst gibt.“ Man müsse freilich bedenken, dass häufig auch die öffentliche Hand Wohnungen vermietet und Banken und Versicherungen in Immobilien investieren – „es nützt niemandem, deren Einnahmen rückwirkend drastisch zu kürzen.“