Mit 1. Juli treten in Österreich deutliche Gebührenerhöhungen für amtliche Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine in Kraft. Die Gebühr für einen neuen Reisepass steigt von 75,90 auf 112 Euro. Der Personalausweis wird künftig 91 statt bisher 61,50 Euro kosten, und für den Führerschein fallen 90 statt 60,50 Euro an. Auch die Kosten für die Kfz-Zulassung werden erhöht: von etwa 210 auf 265 Euro.
Wohnkredite
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz KIM-Verordnung genannt) ist ab 1. Juli Geschichte. Sie knüpfte die Kreditvergabe an strikte Vorgaben wie eine Eigenmittelquote von mindestens 20 Prozent oder die Begrenzung der Kreditrate auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens. Wer jetzt hofft, wesentlich leichter zu einem Kredit zu kommen, muss allerdings wissen: Die Finanzmarktaufsicht hat den Banken empfohlen, die KIM-Vergabestandards beizubehalten.
NoVA-Pflicht
Seit 2021 war die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auch bei der Erstzulassung von Fahrzeugen der Klasse N1 fällig – gemeint sind damit Transporter bis zu 3,5 Tonnen, worunter auch typische Handwerkerfahrzeuge fallen. Diese Regelung belastete also Betriebe, deren Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden eingesetzt werden. Ab 1. Juli ist die NoVA-Pflicht für Fahrzeuge der Klasse N1 aufgehoben.
Arbeitslosengeld
Am 1. Juli tritt die Novelle zum Arbeitslosengesetz in Kraft: Wer seine Arbeitslosenvormerkung beim AMS nach einer Unterbrechung – etwa durch Krankheit, Auslandsaufenthalt, Schulung, Karenz oder Haft – fortsetzen möchte, muss sich dadurch schon am ersten Tag nach der Unterbrechung zurückmelden. Bisher hatte man für die Rückmeldung eine Woche Zeit. Wird die neue Frist versäumt, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem tatsächlichen Tag der Wiedermeldung und nicht rückwirkend. Die Wiedermeldung kann telefonisch, persönlich oder über das eAMS-Konto erfolgen. Bei krankheitsbedingter Unterbrechung ist weiterhin eine ärztliche Bestätigung erforderlich - auch bei kurzer Dauer.
Zigarettenpreise
Ab Juli steigen erneut die Kosten für viele Zigarettenmarken – es geht es um Preissteigerungen bis 20 Cent pro Packung. Die Hersteller reagieren damit auf die nächste Stufe der Tabaksteuererhöhung. Ziel der Maßnahme ist laut Bundesregierung, vor allem Jugendliche und Gelegenheitsraucher von Nikotin fernzuhalten.
ELGA mit Röntgenbildern
ELGA. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen ab 1. Juli in der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT oder CT. Ab 2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Patientinnen und Patienten sollen in Zukunft jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde haben und die Kommunikation zwischen Arzt und Patient soll effizienter werden. Von ELGA kann man sich allerdings auch abmelden.
Umwidmungszuschlag
Grünland gekauft und Bauland verkauft? Mit dem neuen Umwidmungszuschlag werden die erheblichen Wertzuwächse, die durch die Umwidmung von Grünland oder Ackerflächen in Bauland entstehen, erstmals steuerlich systematisch abgeschöpft. Der Zuschlag beträgt 30 Prozent und wird auf den Veräußerungsgewinn aufgeschlagen. Die Regelung gilt für Grundstücksveräußerungen ab dem 1. Juli, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattgefunden hat.
Immobilien-Deals
Große Immobilien-Deals waren bisher gegenüber normalen Grundstückserwerben hinsichtlich der Grunderwerbssteuer deutlich begünstigt. Damit ist mit 1. Juli Schluss: Große Immobilientransaktionen im Wege von Share Deals – also Transaktionen von in Kapitalgesellschaften geparkten Immobilien – werden deutlich höher besteuert.
Erwachsenenschutzrecht
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt ab 1. Juli Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die laut Behindertenrat und Volksanwaltschaft einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen darstellen. Konkret wird die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und die Verpflichtung gestrichen, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht. Notare und Rechtsanwälte können wieder zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet werden.
Universitätsgesetz
Die Novelle zum Universitätsgesetz bringt ab 1. Juli Vereinfachungen für staatenübergreifende Studienprogramme und bis 30. September 2026 befristete Ausnahmeregelungen, die die Anstellung von Forscherinnen und Forschern aus den USA an österreichischen Universitäten erleichtern. Dabei geht es nicht nur um US-Bürger, sondern auch um Forschende aus Österreich, die derzeit in den USA tätig sind.