Mit Ende Juni läuft die sogenannte KIM-Verordnung, die seit Sommer 2022 strenge Kreditvergaberegeln für private Wohnkredite vorschreibt, offiziell aus. Wie berichtet, ist in den vergangenen Wochen aber eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob es ab diesem Zeitpunkt tatsächlich einfacher wird, an diese Finanzierungen zu kommen. Die Finanzmarktaufsicht will mittels Rundschreiben eine „aufsichtliche Erwartungshaltung“ formulieren, über die an den Kriterien festgehalten wird – auch nach dem Auslaufen der Verordnung. Dagegen wurde zuletzt Kritik laut, von vielen Banken, aber auch der Industrie, der Bauwirtschaft und seitens der Landeshauptleute. Tenor: Die KIM-Verordnung könnte „über die Hintertür“ weiterbestehen.

„Weiterhin gleich strenge Vorgaben“

Auch Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Steiermark und Bankenobmann in der steirischen Wirtschaftskammer, sieht die Entwicklung kritisch. An sich sei das „Auslaufen der KIM-Verordnung mit 1. Juli ein notwendiger und längst überfälliger Schritt“, wie er betont. „Doch die Freude über die Abschaffung des Gesetzes ist umsonst, da die Aufsicht den Banken über den Weg von Rundschreiben weiterhin gleich strenge Vorgaben auferlegt.“ Er spricht von einer „Schatten-KIM“, die es „Kreditnehmern unnötig erschwert, Investitionen in Wohneigentum zu tätigen“. Es komme hinzu, „dass durch zusätzliche neue Vorgaben für Banken die Kreditvergabe im Immobilienbereich erschwert wird, weil dabei höhere Eigenkapitalanforderungen gestellt werden“. Schaller: „Diese Rahmenbedingungen sind nicht nachvollziehbar, insbesondere aus Sicht von Regionalbanken, die ihre Kunden sehr gut kennen und somit eine verantwortungsvolle Kreditpolitik gewährleisten.“

 Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Steiermark |  Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Steiermark
 Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Steiermark
|  Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Steiermark © RLB

Kunden fragen wieder an

Mittlerweile erhalte man von Kundinnen und Kunden, die aufgrund der KIM-Verordnung in der Vergangenheit mit ihrem Kreditwunsch abgelehnt wurden, Anfragen, ob dies nun möglich sei, bestätigt Schaller. „Ja, es gab diesbezüglich Anfragen, die Problematik ist nun, dass die von der Regierung geschürten Hoffnungen von den Banken aufgrund der FMA-Erwartungen nicht erfüllt werden können.“ Seit Einführung der KIM-VO, so Schaller, „mussten wir bei etwa 5000 Kreditanfragen feststellen, dass die Vorgaben nicht erfüllt wurden. Einige dieser Fälle konnten wir dennoch über die von der FMA erlaubten Ausnahmen positiv erledigen“.

FMA: „Grundsätze des Hausverstands“

Die Finanzmarktaufsicht hat die Kritik der vergangenen Tage zuletzt zurückgewiesen. So wird darauf verwiesen, dass aufgrund der gesunkenen Zinsen von Jänner bis April mehr als 5,2 Milliarden Euro Kredite für den Erwerb von Eigenheimen vergeben worden seien – „das sind zwei Drittel mehr als noch vor einem Jahr“, so die FMA, die aus den Zahlen ableitet, dass die „KIM-V dem in den letzten Monaten nicht entgegengestanden“ sei. Die Banken würden zudem „mehr Spielraum bekommen.“ Es wird betont: „Wenn Menschen sich bei ihrer Bank nach einer Finanzierung ihres Wunsches nach einem Eigenheim erkundigen, werden sie erkennen, dass diese möglich ist, wenn die Grundsätze des Hausverstands beachtet werden: Eigenkapital mitbringen, sich bei der Kreditrate nicht übernehmen, bis Pensionsantritt das Eigenheim abgezahlt haben“.

Schaller sieht bei Finanzierungsvolumina die „Talsohle durchschritten“. 2024 sei das Neuvolumen noch deutlich unter dem Normal-Niveau gelegen, „2025 gibt es Anlass zu vorsichtigem Optimismus“, so Schaller. „Der Wunsch nach Wohneigentum ist nach wie vor in der Gesellschaft verankert. Ein wirtschaftlich und politisch herausforderndes Umfeld, hat dafür gesorgt, dass viele nun verhalten agieren. Besonders die Leistbarkeit von Wohnraum bleibt daher ein zentrales Thema für viele Steirerinnen und Steirer.“