Weite Teile der Bauwirtschaft, der Immobilienbranche, aber auch der Banken haben in den drei Buchstaben „KIM“ seit Einführung der gleichnamigen Verordnung im August 2022 kein gutes Haar gelassen. KIM steht für „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“, kurz KIM-VO. Sie wurde vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) eingeführt und schreibt seither verbindliche Vergabestandards für private Wohnimmobilienfinanzierungen vor. So dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens und die Beleihungsquote nicht mehr als 90 Prozent ausmachen. Es gab und gibt zwar Ausnahmekontingente, dennoch wurde die KIM-Verordnung insbesondere von den genannten Branchen für den zwischenzeitlich massiven Einbruch bei den Wohnkreditvergaben mitverantwortlich gemacht.
KIM-Verordnung läuft aus, aber . . .
„Durch die Hintertür“: An strengen Regeln für Wohnkredite ändert sich wenig
Die sogenannte KIM-Verordnung, die strenge Vergaberegeln für private Wohnkredite verbindlich vorschreibt, läuft mit Ende Juni aus. Ein Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht dürfte aber dafür sorgen, dass sich de facto wenig ändert. Davor warnen Bankenvertreter. Ein Überblick.
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