Die strengen Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten laufen heuer Ende Juni aus. Allerdings geht das Finanzmarktstabilitätsgremium davon aus, dass die 2022 mit der sogenannten KIM-Verordnung eingeführten Standards zur Kreditvergabe beibehalten werden sollten, geht aus einer Mitteilung des Finanzmarktstabilitätsgremiums vom Mittwoch hervor.

Diese Standards der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) sahen vor, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90 Prozent ausmachen dürfe. Die Schuldendienstquote sollte weiterhin nicht mehr als 40 Prozent ausmachen. Und die maximale Kreditlaufzeit sollte bei 35 Jahren liegen. Wie bei der KIM-Verordnung räumte das Gremium bei ihrer Leitlinie Ausnahmen ein: Bis zu 20 Prozent der Neukreditvergabe in einem Quartal könnten von diesen Leitlinien abweichen. Es wird nun an der Finanzmarktaufsicht (FMA) liegen, mit den Banken über diese Leitlinien in den Dialog zu treten, hieß es von dort auf APA-Anfrage.

Immobilien- und Baubranche hoffen auch Lockerungen

Zuletzt hat sich die österreichische Immobilienwirtschaft wieder etwas zuversichtlicher gezeigt und neben den gesunkenen Zinsen, die insgesamt rückläufige Inflation auch auf das Auslaufen der KIM-Verordnung im Sommer verwiesen. Ohne diese Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) wird eine Lockerung der Wohnkreditvergabe erwartet. „Der Markt ist 2024 stillgestanden – da war hauptsächlich die KIM-Verordnung schuld“, sagte der Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Gerald Gollenz erst vor wenigen Tagen. „Wir werden sehen, wie die Banken reagieren, ob sie den Geldhahn ein bisschen aufdrehen.“