Seit Veröffentlichung der blau-schwarzen Sparpläne, zu denen auch die Abschaffung der Bildungskarenz gehört, häufen sich bei der Arbeiterkammer Anfragen von Betroffenen. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind dabei vor allem jene Fälle interessant, in denen bereits eine Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde, die Ausbildung aber erst im Herbst 2025 beginnen soll, wie AK-Expertin Bernadette Pöcheim sagt. Sie hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.