Die Frage, ob Liebherr für bis zu 960 Beschäftigte im Haushaltsgerätewerk in Lienz Kurzarbeit genehmigt werden soll, wird landesweit diskutiert. Seine skeptische Haltung dazu äußerte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Kurzarbeit sei nicht dazu da, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Die geltende Rechtslage sei zudem klar, sagt dazu Peter Wedenig, Geschäftsführer des Kärntner AMS. Der definierte Anlass für Kurzarbeit sind wirtschaftliche Schwierigkeit, die auf unternehmensexterne Umstände zurückzuführen sind und auf die das Unternehmen keinen maßgeblichen Einfluss hat. „Was nicht dazu zählt, ist ein wirtschaftlicher Abschwung oder eine Rezession“, so Wedenig. Bezogen auf Medienberichte zu Liebherr meint er, dass allein der Umstand, dass Konsumenten weniger Kühlschränke kaufen, kein solches außergewöhnliches Ereignis sei.
Liebherr & Co.
Warum schwache Nachfrage kein Grund für Kurzarbeit ist
Analyse.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit sind restriktiv geregelt. Rezession und Nachfrageprobleme sind kein Anlass für Kurzarbeit. Dafür gibt es durchaus gute Argumente.
© Christoph Blassnig