Einen skurrilen Auftritt legt ein Weststeirer vor dem Bezirksgericht Voitsberg hin, wo er sich wegen des Erwerbs und Konsums von Marihuana sowie Speed- und Ecstasy-Tabletten verantworten muss. Dort bekräftigt er, dass er die Drogen nur zum persönlichen Gebrauch gehabt habe: „Erworben habe ich nichts.“ Das macht die Richterin stutzig: „Aber irgendwie müssen Sie ja in den Besitz der Drogen gekommen sein?“ Die habe er als Gegenleistung von einem „Untermieter“ bekommen, dem er kurzfristig Unterkunft gegeben habe. „Also haben Sie es doch erworben“, erklärt die Richterin dem Angeklagten die Bedeutung und Auslegung des Begriffs „Erwerb“.