Wann, wo und wie lange er in Haft war, kann der Angeklagte nicht genau sagen. „Sie müssen doch wissen, wie lange Sie eingesessen haben. Haben Sie zwei, drei, vier Weihnachten versäumt?“, hilft die Richterin dem Gedächtnis des Mannes auf die Sprünge. „Schon mehrere“, so die knappe Antwort des Angeklagten.

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