Eigentlich hat alles ganz harmlos mit einem Besuch bei ihrer Mutter begonnen, holt die Angeklagte auf die Frage von Richterin Nadja Pils aus, warum sie so fahrlässig gehandelt habe. Denn die Frau war nicht nur als Geisterfahrerin mit 2,12 Promille auf der A2-Südautobahn unterwegs, sondern verursachte auch einen Unfall, in den ein weiterer Pkw Involviert war. Daher muss sie sich an diesem Tag vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ verantworten.

Mehr zum Thema