Eigentlich hat alles ganz harmlos mit einem Besuch bei ihrer Mutter begonnen, holt die Angeklagte auf die Frage von Richterin Nadja Pils aus, warum sie so fahrlässig gehandelt habe. Denn die Frau war nicht nur als Geisterfahrerin mit 2,12 Promille auf der A2-Südautobahn unterwegs, sondern verursachte auch einen Unfall, in den ein weiterer Pkw Involviert war. Daher muss sie sich an diesem Tag vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ verantworten.
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.