„Dann klappt‘s auch mit dem Nachbarn“, lautete das zweideutige Ende einer Spülmittelwerbung in den 90ern. Bei diesem Nachbarschaftsstreit hilft aber weder Spülmittel noch die sprichwörtliche rosarote Brille. Denn genau wegen einer kräftigeren Version dieser Farbe muss sich ein 90-Jähriger vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen Sachbeschädigung verantworten. Der betagte Mann hat den Zaun seines Nachbarn „unabsichtlich“ pink angesprüht.
Trotzdem erklärt der Verteidiger des Angeklagten, der selbst nicht zur Verhandlung erschienen ist: „Mein Mandant bekennt sich schuldig.“ Wie es denn überhaupt so weit gekommen sei, will Richterin Nadja Pils an dieser Stelle von dem Anwalt wissen. Es gebe wohl „Reibereien zwischen den Nachbarn, die schon länger gehen“, lautet dessen vage Antwort.
Neuer Zaun statt pinker Aussichten
Der geschädigte Nachbar wollte sich mit den pinken Aussichten jedenfalls nicht abfinden und ließ den noch relativ neuen Maschendrahtzaun austauschen. Er fordert nun 227,40 Euro Materialkosten von dem Angeklagten. 150 Euro für den Arbeitsaufwand von drei Personen wurden bereits außergerichtlich bezahlt. Der Verteidiger wirft noch einmal einen genauen Blick auf den Kostenvoranschlag – nimmt das Angebot jedoch unter Murren an.
Die Verhandlung endet für den 90-Jährigen mit einer Diversion und einer Probezeit von zwei Jahren. Außerdem muss der Mann die 227,40 Euro für das Material binnen vier Wochen begleichen und einen Pauschalkostenbetrag von 50 Euro bezahlen. Den Nachbarschaftsstreit nun ad acta zu legen – das wäre hingegen kostenlos.