Beratungsresistent wäre in diesem Fall wohl der passende Begriff. Denn der Angeklagte hat bereits eine diversionelle Lösung mit einem Jahr Probezeit sowie der Auflage gesundheitliche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, angeboten bekommen. Sechs Monate lang hätte er unter anderem monatlich Harnproben abgeben sollen. Hat er jedoch nicht. Auch zu einer daraus resultierenden förmlichen Mahnung ist er nicht erschienen. „Ich wollte meinen Job behalten und immer arbeiten, wenn es möglich war“, rechtfertigt sich der Oststeirer.

Die Richterin spricht nun jene Chats und auch die Aussage eines Bekannten an, die den Mann schwer belasten. Er habe Drogen nicht nur für den Eigenkonsum gekauft, sondern auch weiterverkauft und sich damit bereichert. „Beim Eigenkonsum bin ich geständig. Der Rest stimmt nicht. Das ist alles Blödsinn, was er erzählt hat. Wir haben uns zerstritten und er wollte, dass ich Probleme bekomme“, so der Angeklagte über die Aussage seines ehemaligen Freundes. Nur einmal habe er jemandem „etwas mitgebracht“, aber wirklich keinen nennenswerten Betrag erhalten.

„Und was ist mit der unbekannten Dame?“, will die Richterin wissen. „Welche Dame?“, stellt sich der Oststeirer unwissend. Man habe seine Chat-Protokolle, erklärt die Richterin. „Wir wissen, dass Sie ihr Drogen geschenkt haben, damit sie mit Ihnen ins Bett geht.“ Und plötzlich kehrt die Erinnerung zurück. „Ja, ok, das war für ein feines Schäferstündchen“, erwidert der Angeklagte schmunzelnd. Nun habe er allerdings eine Freundin und wolle sein Leben auf die Reihe bringen.

Das rät ihm auch die Richterin mit Nachdruck. Die Verhandlung endet mit einer Geldstrafe von 960 Euro, hinzu kommen 50 Euro Verfall für den Gewinn, den der Mann beim Verkauf der Drogen gemacht hat. Außerdem muss er die Kosten für das Verfahren – rund 150 Euro – tragen.