Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Bezirksgericht Judenburg verhandelt: Eine über 90-jährige Frau stand wegen einer Geisterfahrt vor Gericht. Die betagte Angeklagte war mit ihrem Pkw über mehrere Kilometer in der falschen Richtung unterwegs gewesen. Nun musste sie sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten.