„Warum sind Sie einfach weggegangen?“, fragt Gerichtsvorsteherin Helene Bader den Angeklagten zu Beginn der Verhandlung. „Nach dem Zusammenstoß weiß ich nicht, warum ich abgehauen bin – das würd’ ich nimmer machen. Es tut mir leid“, druckst der Angeklagte herum. Er sei im Schock gewesen. Ob er bewusstlos war? „Na, glaub ich ned.“ Dass er dem Verletzten nicht geholfen habe, bereue er zutiefst. Doch die Erinnerungslücken des Angeklagten werden vom Opfer relativiert.