Die erste Petition zum Thema „Ausbau der Kontrolle“ der Stadt Graz ans Land reicht zurück ins Jahr 2022. Drei Jahre später legt die blau-schwarze Koalition eine Novelle des Statuts der Stadt vor. Wie gewünscht, deckelt man darin die Wahlkampfkosten für Stadtparteien mit 400.000 Euro (samt Strafen bei Überschreitungen) und stattet den Kontrollausschuss mit einem Befragungsrecht an die Stadtregierungsmitglieder aus. Die Überraschung: Das Land will den Stadtrechnungshof in ein Kontrollamt umwandeln. Basis dafür ist ein Gutachten, das bezüglich dieser Bezeichnung verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.