Aus der Sicht der Grazer Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne), unter anderem auch für die Stadtplanung zuständig, ist die Sache glasklar: „Klimaschutz ist jetzt verbindlicher Teil unserer Planungsgrundlagen – das ist ein starkes Zeichen für unsere Zukunft. Wir bremsen die willkürliche Verbauung, schützen wertvolle Grünräume und machen unsere Stadt widerstandsfähiger gegen Extremwetter.“ Schwentner meint dies mit Blick auf das jüngste Stadtentwicklungskonzept, das nun offiziell wirksam wurde. Konkret handelt es sich um die achte Änderung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK4.08), die den Schwerpunkt auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit lege – ist doch die „Klimaneutralität“ bis 20240 weiterhin das Ziel. Diese neuen STEK-Spielregeln, die sich sowohl auf künftige Bauprojekte als auch rückwirkend auf bestehende Verbauungen auswirken, enthalten diese wesentlichen Neuerungen:
Stadtentwicklungskonzept
Was Bauherren in Graz künftig zum Klimaschutz beitragen müssen – und was rückwirkend passiert
Aus Sicht der Grazer Regierer ist das neue Stadtentwicklungskonzept „ein starkes Zeichen für die Zukunft“: Erstmals werde Klimaschutz in den Planungsgrundlagen verbindlich verankert. Was für Bauprojekte gilt.
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