Als Türkis-Blau die Schaffung einer staatseigenen Asylagentur beschlossen hatte, war die Empörung bei den Grünen groß. Mit dem von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) forcierten Projekt solle die Qualität der Verfahren verringert werden, um Menschen schneller abschieben zu können, hieß es damals. Nach der Neuwahl saßen die Grünen in der Regierung und mussten die Einrichtung der "Bundesbetreuungsagentur" (BBU) umsetzen, die beim Innenministerium angesiedelt ist und seit 1. Jänner auch für die Rechts- und Rückkehrberatung von abgelehnten Asylwerbern zuständig ist. Interims-Innenminister Wolfgang Peschorn hatte die Umsetzung vorbereitet.

"Ich kann nur sagen: Es ist wirklich viel gelungen", erklärte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nun anlässlich einer ersten Zwischenbilanz der Agentur. "Es ist kein Geheimnis, dass auch ich die Einrichtung besonders skeptisch gesehen habe", räumte sie ein. Dennoch sei es gelungen, "die absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung zu gewährleisten".

3.600 Beratungen seit Jänner

Diese läuft so ab: Lehnt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Antrag auf Asyl ab, werden die Betroffenen automatisch von der BBU kontaktiert, die rechtliche Beratung anbietet. Dort wird darüber beraten, ob rechtliche Mittel gegen den Bescheid eingelegt werden oder ob der Betroffene über Rückkehrmöglichkeiten aufgeklärt werden soll.

In 3.600 Fällen hat die BBU in den ersten fünf Monaten ihres Bestehens solche Rechtsberatungen durchgeführt. Rechtsmittel gegen negative Bescheide wurde mehr als 1.000 Mal erhoben.

Anteil der freiwilligen Rückkehrer steigt

Für viele Experten interessant ist aber vor allem die Zahl jener, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Und ein Vergleich der im Innenministerium geführten Statistik zeigt: Der Anteil der freiwilligen Rückkehrer hat sich zu jener der zwangsweisen Abschiebungen über die letzten Jahre kontinuierlich erhöht.

Dass jene ohne Chance auf Bleiberecht freiwillig gehen, ist für die von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) verfolgte Asylpolitik essenziell. Denn fehlende Rückführabkommen mit zahlreichen Staaten machen auch die Abschiebung von rechtskräftig abgelehnten Asylwerbern oft unmöglich. „Ziel der verpflichtenden Rückkehrberatung ist, die freiwillige Rückkehr attraktiver zu machen und dadurch auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen zu steigern", erklärt Nehammer gegenüber der "Kleinen Zeitung". "Denn wer eine negative Asylentscheidung hat, muss früher oder später ohnehin das Land verlassen - freiwillig oder ansonsten zwangsweise“, so Innenminister Karl Nehammer. Menschenrechtsorganisationen üben an diesem Vorgehen Kritik.

Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan

Deutlich weniger begeistert zeigte sich Zadic bei der Pressekonferenz angesichts des Umstandes, dass Österreich aktuell auch nach Afghanistan Abschiebungen durchführt. Diese sei "jedenfalls zu überdenken", erklärte sie, indirekt adressiert an das Innenministerium. Dort heißt es, dass jeder Einzelfall geprüft werde und zahlreiche Quellen über die Sicherheit einzelner Regionen zu Rate gezogen werden. Ein Abweichen der aktuellen Praxis sei nicht geplant.