Fast zwei Jahre und 168 Prozesstage hat das Buwog-Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte in Anspruch genommen, aktuell wird über ein Urteil für die Betroffenen beraten. Doch die aktuelle Corona-Situation könnte die Verkündung dieses Urteils verzögern.

Denn im Richtersenat, der neben der vorsitzenden Richterin Marion Hohenecker aus einem weiteren Berufsrichter und zwei Schöffen besteht, ist ein K1-Fall aufgetreten. Zwar fiel der PCR-Test negativ aus, die mit dem Verdacht verbundene Quarantäne hat die Beratungen, zu denen sich der Senat im Wiener Straflandesgericht regelmäßig trifft, um die Akten zu studieren, dennoch unterbrochen. "Daraus kann sich eine gewisse Verzögerung für die Urteilsverkündung ergeben", erklärt Gerichtssprecherin Christina Salzborn gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Zahlreiche Anmeldungen für Urteilsverkündung

Ein genaues Datum für die Urteilsverkündung steht aber ohnehin noch nicht fest. Der Große Schwurgerichtssaal wurde vorsorglich für alle Freitage im November und den ersten im Dezember reserviert, Angeklagte und Verteidiger erfahren erst kurz davor, wenn es soweit ist. Nun könnte es aber noch länger dauern.

Indes arbeitet man im Straflandesgericht fieberhaft nach einer Covid-konformen Lösung für den Tag der Urteilsverkündung. Laut Salzborn gibt es neben zahlreicher Medienanfragen auch viele Anmeldungen von Personen aus dem persönlichen Umfeld der Angeklagten. Auch Privatpersonen wollen bei der Verkündung dabei sein. Aktuell prüfe man mehrere Möglichkeiten, heißt es aus dem Gericht, Mund-Nasen-Schutz und freie Sitze zwischen den Anwesenden sind in jedem Fall Pflicht. Salzborn: "Fakt ist, dass das Urteil öffentlich verkündet werden muss."