Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat am Dienstagabend das "Biomasse-Grundsatzgesetz" zur Begutachtung ins Parlament geschickt, das die Förderungen für 47 Holzkraftwerke sichern soll, die zwischen 2017 und 2019 auslaufen. Der Entwurf, der die Blockade der SPÖ im Bundesrat umgehen soll, liegt der Kleinen Zeitung vor, Sie können ihn am Ende des Artikels downloaden.

Im Wesentlichen enthält der Entwurf ähnliche Bestimmungen wie die gescheiterte Novelle des Biomassegesetzes. So ist auch hier kein genauer Betrag genannt, mit dem die Kraftwerke gefördert werden sollen - ein Hauptkritikpunkt der SPÖ. Nun sollen statt der Ministerin die Landesregierungen die Höhe des bestimmen, wobei sie sich an aktuellen Ökostrom-Nachfolgetarifen und Sachverständigengutachten orientieren müssen.

Ein fundamentaler Unterschied besteht aber: Die Mittel für die Förderung - rund 140 Millionen Euro waren im Bundes-Entwurf geplant - soll nicht aus dem Bundes-Ökostrombudget kommen, sondern aus einer neuen Abgabe der Länder:

§ 6. Die für die Vergütung (...) benötigten Mittel können von den im jeweiligen Bundesland an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern durch einen Zuschlag zum Netznutzungsentgelt proportional zum Ökostromförderbeitrag (...) eingehoben werden.

Sprich: Wollen die Länder die Förderung nicht aus dem eigenen Budget finanzieren, können sie eine eigene Abgabe von allen Stromkunden ihrem Land einheben. Bisher war das dem Bund vorbehalten, der die Förderung aus der Ökostrom-Abgabe bezahlt hat, die jeder Stromkunde pro Anschluss zahlt. Nutzen alle Länder die neue Möglichkeit, zahlt dann jeder Stromkunde zwei verschieden hohe Ökostrom-Abgaben: Eine für den Bund sowie eine von neun verschieden hohen Landesabgaben.

Ausführungsgesetze haben bis November Zeit

Wie berichtet war eine bundesweite Regelung ja am Widerstand der SPÖ gescheitert, die die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundesrat verhindert hatte. Daher geht die türkis-blaue Koalition jetzt einen Weg, für den ihre einfache Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat ausreicht: Sie beschließt ein Bundes-Grundsatzgesetz, die Länder müssen auf dessen Basis Ausfühungsgesetze beschließen und die Förderung auszahlen. Details, warum das wie funktioniert, finden Sie hier, es sei "ein Gesetz, das nicht von parteipolitischen Spielereien abhängt", wie es Köstinger formuliert.

"Zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele brauchen wir die heimische Biomasse. Darüber hinaus sichern Biomassekraftwerke 6.400 Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung am Land", begründet das Köstinger.

Nach 4-wöchiger Begutachtung soll das Grundsatzgesetz im April im Nationalrat und im Mai im Bundesrat beschlossen werden- danach haben die Länder sechs Monate Zeit, eine Übergangsregelung für 36 Monate zu beschließen - dies Zeit soll ausreichen, bis das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz EAG verabschiedet wird, die große Neuregelung des Ökostromsektors in Österreich, an der die Regierung derzeit schraubt.

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Biomasse-Grundsatzgesetz

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