Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat am Freitagnachmittag eine Lösung für die 47 Holzkraftwerke präsentiert, die nach dem Nein der SPÖ im Bundesrat in ihrer Existenz bedroht sind. Eine Neuverhandlung des gescheiterten Gesetzes lehnt Köstinger ab: "Die SPÖ hat gezeigt, dass sie kein Interesse am Weiterbestehen der Biomasse-Kraftwerke hat". Sie will stattdessen den Weg gehen, der für Energiegesetze generell vorgesehen ist - ein Bundesgrundsatzgesetz und neun Landes-Ausführungsgesetze.

Die Bundesregierung sei nun dabei, ein Grundsatzgesetz auszuarbeiten, die neun Bundesländer müssten dann auf dieser Basis Ausführungsgesetze erlassen. Dafür braucht die Koalition keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat - und kann das an der SPÖ vorbei beschließen, weil es sich um eine Artikel-12-Materie handelt, ähnlich der Regelung bei der Mindestsicherung.

Vereinfacht gesagt: Das ist der Normalzustand, wie alle Gesetze, die mit dem "Elektrizitätswesen" (sowie Armen- und Krankenanstaltenwesen und einigen anderen Punkten) zu tun haben, nach Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz geregelt werden müssten: Der Bund gibt Grundsätze vor, die Länder regeln Details und besorgen die Verwaltung.

Müssten. Denn bei der Ökostromförderung sind frühere Koalitionen (und teilweise auch die Opposition) zu dem Schluss gekommen, dass es nicht besonders sinnvoll ist, in einem (inter)nationalen Strommarkt neun unterschiedliche Gesetze und Anlaufstellen für die Förderung von Solar-, Biomasse,- Windkrafterken usw. zu haben. Also hat man eine Umgehung in die entsprechenden Gesetze eingebaut: Eine Verfassungsbestimmung, die sinngemäß lautet "hierfür ist allein der Bund zuständig".

Eine solche Bestimmung wäre auch in der aktuellen Novelle gestanden - und nur für diesen Umweg, um die Länder draußen zu halten, hätte es eben die Zweidrittelmehrheit in National- und Bundesrat gebraucht, die die SPÖ nun verweigert hat. Für die Regelung, die Köstinger nun ankündigt, reichen jeweils einfache Mehrheiten. Allerdings muss der Bund den Landtagen selbst etwas zu regeln überlassen.

Kein Präzedenzfall für "große Reform"

Die Arbeiten an dem Gesetz hätten bereits begonnen, es soll nun so schnell wie möglich ausgearbeitet werden, wie viel der Bund vorgeben, wie viel die den Länder überlassen werden müsse. Für das große Erneuerbaren Ausbau Gesetz, das mit 1. 1. 2020 in Kraft treten, Ökostrom- und Energiegesetze zusammenführen soll, soll das Grundsatzgesetz aber kein Muster sein: Das sei eine große Materie und werde breit verhandelt.

Die Novelle hätte die Förderungen für Holzkraftwerke, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgelaufen sind, für drei Jahre verlängert. Dazu braucht es aber Verfassungsbestimmungen (weil normalerweise die Länder bei Energieagenden mitbestimmen dürfen) - und eine Zweidrittelmehrheit nicht nur im National-, sondern auch im Bundesrat.

Während ÖVP und FPÖ das Gesetz im Nationalrat gemeinsam mit den Neos durchgebracht haben, hält die SPÖ mit 21 von 61 Mandaten im Bundesrat ein Sperrdrittel - und hat dieses am Donnerstag genutzt, um die Novelle zu verhindern.