Der Nationalrat hat am Mittwochabend den Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden besiegelt. Geregelt wird in dem Vertrag, bis zu welchem Grad sich die Gebietskörperschaften verschulden dürfen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) durfte sich Lobes seiner Koalitionspartner erfreuen, sei doch solch eine Verständigung keine Selbstverständlichkeit, wenn man die Mechanismen der Republik kenne, wie ÖVP-Mandatar Andreas Hanger formulierte.

Die FPÖ zeigte sich, wieder einmal, sehr kritisch und verweigerte dem Paktum ihre Zustimmung. Allerdings war ausgerechnet der erste Redner der Freiheitlichen, Budgetsprecher Arnold Schiefer, moderat in seiner Argumentation. Er monierte, wie bereits im Ausschuss, dass das Budget schon im Juni vorgelegt werden soll, obwohl die finalen Zahlen für das Vorjahr derzeit noch gar nicht vorliegen. Er forderte von Finanzminister Markus Marterbauer zumindest für die Bundesebene eine Größe für das Defizit nach EU-Kriterien. Diese lieferte Marterbauer mit „etwas über 3 Prozent“ - und damit besser als im Vorjahr befürchtet.

Marterbauer: „Großer Schritt“

Marterbauer meinte zudem: „Mit Abschluss des Stabilitätspakts ist ein großer Schritt in der Budget-Konsolidierung gelungen.“ Wichtiger Punkt sei für ihn die Transparenz. Die Länder müssen nämlich nun einzeln (und nicht zusammengefasst) monatlich ihre Budget-Daten abliefern und diese sollen auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dafür sei man bei den Verschuldungsgrenzen kompromissbereiter gewesen, erklärte der Minister. Auch Neos-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer gratulierte dem Finanzminister.

Laut dem am Mittwochabend beschlossenen Vertrag, der Länder und Gemeinden gegenüber dem Status quo leicht besser stellt, ist der Bund (inklusive Sozialversicherungen) angehalten, sein Minus von heuer bis 2029 von 3,1 auf 2,1 Prozent zu reduzieren. Den Ländern wird eine Verschuldung von heuer 1,1 Prozent bis 0,7 Prozent im Jahr 2029 zugestanden. Jeweils 20 Prozent dieses erlaubten Defizits müssen sie den Gemeinden einräumen. Ab 2030 sollen sich die Ziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren, wobei der Anteil des Bundes bei 76 Prozent, jener der Länder und Gemeinden bei 24 Prozent liegen soll. Sollte die Union aber bei Verfehlen der Ziele finanzielle Sanktionen gegen Österreich verhängen, werden diese innerstaatlich nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.