Österreich hat doch keinen syrischen Staatsbürger am Montag abgeschoben. Die Außerlandesbringung scheiterte wegen des geschlossenen Luftraums über Syrien, wie das Innenministerium der APA mitteilte. Die betroffene Person bleibt in Schubhaft. Sobald eine Abschiebung möglich ist, soll diese vorgenommen werden.

Dafür wird ein weiteres Mal die Zustimmung der syrischen Behörden nötig sein. Denn das entsprechende Heimreise-Zertifikat für den Mann ist dem Vernehmen nach am Montag abgelaufen. Das Innenministerium nennt die Zusammenarbeit mit den Behörden in Damaskus „korrekt“.

Keine EU-rechtlichen Bedenken

Im Detail wollte man sich im Innenministerium auf APA-Anfrage wie bei Einzelfällen üblich nicht äußern. Hätte die Abschiebung stattgefunden, wäre es die erste seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien, der vor knapp eineinhalb Jahrzehnten begonnen hatte, gewesen. Seit dem Machtwechsel in Damaskus mit dem Fall des Assad-Regimes ist Österreich bemüht, wieder Syrer in deren Heimatland abzuschieben. Diese Pläne zielen vor allem auf straffällig gewordene Personen ab.

Im konkreten Fall des verurteilten Straftäters, der in Österreich auch eine längere Haftstrafe abgesessen hat, gab es seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Hemmung der Abschiebung mehr. Das heißt, es bestehen keine europarechtlichen Bedenken, da man nicht davon ausgeht, dass der Person Gefahr in seiner Heimat droht.

Dass Österreich mit Abschiebungen ernst machen will, hatte sich schon länger abgezeichnet. Gemeinsam mit seiner damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser hatte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Ende April Syrien besucht und dort das Gespräch mit den neuen Machthabern gesucht. Auch Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt (CDU) will abgelehnte Asylwerber wieder nach Syrien abschieben. Ob auch Deutschland bei dem geplanten Abschiebeflug dabei ist, wollte das deutsche Innenministerium der Kleinen Zeitung nicht verraten. Man kündige derartige Maßnahmen nicht an.