Österreich hat doch keinen syrischen Staatsbürger am Montag abgeschoben. Die Außerlandesbringung scheiterte wegen des geschlossenen Luftraums über Syrien, wie das Innenministerium der APA mitteilte. Die betroffene Person bleibt in Schubhaft. Sobald eine Abschiebung möglich ist, soll diese vorgenommen werden.
Luftraum geschlossen
Doch keine Abschiebung nach Syrien
Verurteilter Straftäter soll in sein Heimatland überstellt werden – keine europarechtlichen Bedenken. Über die Details hüllt sich das Innenministerium in Schweigen.
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