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Luftraum geschlossen

Doch keine Abschiebung nach Syrien

Verurteilter Straftäter soll in sein Heimatland überstellt werden – keine europarechtlichen Bedenken. Über die Details hüllt sich das Innenministerium in Schweigen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Österreich konnte keine syrischen Staatsbürger abschieben, da der Luftraum über Syrien geschlossen war.
  • Die betroffene Person bleibt in Schubhaft, bis eine Abschiebung möglich ist.
  • Es bestehen keine europarechtlichen Bedenken gegen die Abschiebung verurteilter Straftäter nach Syrien.
  • Österreich plant, straffällig gewordene Personen nach Syrien abzuschieben, sobald es möglich ist.
  • Die Zusammenarbeit mit den syrischen Behörden wird vom Innenministerium als korrekt bezeichnet.
Im April besuchten Österreichs und Deutschlands Innenminister, Gerhard Karner (ÖVP) und Nancy Faeser (SPD) Syrien nach dem Sturz von Diktator Assad
© APA/Reiser
Im April besuchten Österreichs und Deutschlands Innenminister, Gerhard Karner (ÖVP) und Nancy Faeser (SPD) Syrien nach dem Sturz von Diktator Assad
© APA/Reiser
23. Juni 2025,
12:13 Uhr

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