Im Februar und März des Vorjahres wurde der Tiroler Skiort Ischgl zum Corona-Hotspot und war wochenlang in allen Medien. Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich seither mehr als 6000 Touristen aus aller Welt gemeldet, die sich ihren Angaben nach in Tirol infiziert haben und das Virus in die Welt trugen.

Aufgrund eines "Versagens von Bezirks-, Landes- und Bundesbehörden", betont der VSV, organisiert er bereits seit vergangenem Frühjahr Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich. Derzeit sind rund zehn Klagen bei Gericht anhängig; im Herbst werden es laut Obmann Peter Kolba Hunderte sein – sie sind bereits in Vorbereitung.

Ein Umfrage unter den betroffenen Ischgl-Touristen ergab nun, dass als Folge der Infektionen mehr als drei Prozent in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus waren, 32 Personen sind verstorben – und fünf Prozent leiden bis heute und damit mehr als ein Jahr später noch immer an den Symptomen von Long Covid.

Ihre Symptome sind Kopfschmerzen, fehlende Ausdauer, Leistungsknick, Schlafstörungen, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn und Kurzatmigkeit. In einem Fall gab es sogar zwei Schlaganfälle.

Peter Kolba vom VSV
Peter Kolba vom VSV © APA/HERBERT NEUBAUER

"Neben den Todesfällen sind diese Long-Covid-Symptome schwere Folgen des Behördenversagens," betont Peter Kolba. "Der VSV unterstützt inzwischen Klagen von deutschen, Schweizer, niederländischen, belgischen und britischen Opfern gegen die Republik Österreich. Diese Aktivitäten werden wir weiter ausdehnen und über den Sommer auch eine Sammelklage nach österreichischem Recht organisieren."

Sämtliche Prozessauftakte, die für April 2020 geplant waren, wurden vom Landesgericht für Zivilrechtssachen wegen des Corona-Lockdowns im Osten Österreichs abgesagt. Neue Termine wurden noch keine mitgeteilt.

"Wir hören, dass angeblich neue Verhandlungstermine erst für den Herbst 2021 geplant sein sollen. Bis dahin werden wir Klage um Klage einbringen," kündigt Kolba an. "Schadenersatzansprüche verjähren binnen drei Jahren. Wir werden jedenfalls alle Ansprüche rechtzeitig vor Ende der Verjährungsfrist einbringen."