"Den arbeitsrechtlichen Grundsätzen entsprechend, sind Arbeitgeber meist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern die nötigen Betriebsmittel im Homeoffice zur Verfügung zu stellen", erklärt der AK-Arbeitsrechtsexperte Werner Anzenberger die Basis. In der Literatur werde dies meist mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer oder auch der Risikoverteilung im Arbeitsverhältnis begründet. Durch vertragliche Vereinbarung könne von diesem Grundsatz jedoch abgewichen werden.