So wie viele Unternehmer kämpfen derzeit auch die heimischen Gärtnereien mit Umsatzeinbußen. Laut Beschluss der Regierung dürfen landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe zwar weiterhin geöffnet haben, für die Floristen gilt dies aber nicht. Viele Betriebe sind beides: Gärtnerei und Florist. Die Frage, welche Produkte nun verkauft werden dürfen und welche nicht, sorgt nicht nur bei Kunden für Verwirrung, sondern scheinbar auch bei Unternehmern und Behörden.
600 Euro Strafe
Villacher Gärtnerei wegen Blumenverkaufs angezeigt
Gärtnereien sind von den verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen, dürfen aber keine Floristen-Produkte verkaufen. Eine Villacher Gärtnerei wurde wegen Blumenverkauf angezeigt. Der Betrieb erhebt Einspruch gegen die Strafe.
© KK