Mit den ersten warmen Tagen beginnt für Haus- und Gartenbesitzer auch jene Zeit, die man mit Arbeit im Freien verbringen kann. Nicht jeder hat aber Zeit, das selbst zu erledigen. Deshalb greifen immer mehr Menschen auf Haus- und Gartenservices zurück. Die Angebote sind vielfältig: Sie reichen vom Rasenmähen über die Pflege von Beeten bis hin zum professionellen Baumschnitt. Manche Anbieter übernehmen auch kleinere handwerkliche Tätigkeiten rund ums Haus. Wer nach Unterstützung sucht, wird mitunter auch in den sozialen Netzwerken fündig. Doch nicht immer stecken hier professionelle Betriebe dahinter.
Was Profis von Laien unterscheidet
In der Region gibt es zahlreiche Betriebe, die Haus- und Gartenservices professionell anbieten und über die nötige Gewerbeberechtigung verfügen. Einer von ihnen ist Raphael Wutte aus Weißenstein. Der 30-jährige Garten- und Landschaftsbaumeister ist aktuell allein in seinem Betrieb tätig, nimmt aber demnächst wieder einen Lehrling auf. In den Sommermonaten wächst sein Team auf drei bis vier Personen an. Sein Einsatzgebiet reicht von Villach über Villach-Land bis in den Raum Spittal/Drau. Die Kundschaft ist gemischt. „Wir haben eine gute Mischung aus Privatleuten, Gewerbebetrieben und auch der öffentlichen Hand“, erklärt der Meister.
Das Leistungsspektrum des Betriebs ist breit: „Wir machen im Grunde alles rund um den Garten“, sagt Wutte. Dazu zählen Mäharbeiten, Pflanzarbeiten, Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, Gartenpflege wie auch Baumabtragungen und Problembaumfällungen sowie vor allem die fachliche Beratung. Die ist Wutte ein besonderes Anliegen: „In der heutigen Zeit werden Nachhaltigkeit und Umweltschutz auch im eigenen Garten immer wichtiger. Wir beraten unsere Kunden, welche Pflanzen langfristig sinnvoll sind und welche künftig Probleme machen könnten.“
„Es steckt ein großer Preisdruck dahinter“
Sorgen bereitet Wutte allerdings die Konkurrenz durch Anbieter ohne Gewerbeberechtigung: „Das spüren wir in der Branche schon stark. Da ist ein großer Preisdruck dahinter. Diese Anbieter verlangen einen ganz anderen Preis als wir, gleichzeitig fehlt das notwendige Fachwissen“, so Wutte. Genau darin sieht er auch den Vorteil eines Meisterbetriebs: „Das Wissen, das ein Meister oder Facharbeiter mitbringt, ist ein ganz anderes, als bei jemandem ohne Ausbildung.“ Wichtig wäre aus seiner Sicht daher, dass Kundinnen und Kunden stärker sensibilisiert werden: „Wenn Bäume ohne Fachwissen geschnitten werden oder Pflanzen falsch gesetzt werden, entstehen Fehler und am Ende gehen die Pflanzen ein.“
Sein Appell: „Die Leute sollten wieder stärker Fach- und Meisterbetriebe kontaktieren. Dann passieren solche Fehler nicht und unsere Branche bekommt wieder den Wert und die Stellung in der Gesellschaft, die sie verdient.“
Hohe Geldstrafen drohen
Wer regelmäßig Arbeiten gegen Bezahlung anbietet, benötigt in Österreich in der Regel eine entsprechende Gewerbeberechtigung. Die Wirtschaftskammer (WKO) empfiehlt deshalb, vor einer Beauftragung zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich ein aufrechtes Gewerbe hat, etwa über eine kostenlose Abfrage über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Für Auftraggeber kann das wichtig sein, etwa wenn es um Haftungsfragen oder mögliche Schäden geht. Und: Wer jemanden ohne Gewerbeschein, also im „Pfusch“ im Garten arbeiten lässt, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen von bis zu 3600 Euro. Auch auf den „Pfuscher“ kommen hohe Geldstrafen zu, zusätzlich können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen auf einen zukommen.
Einfache Leistung versus Gewerbe
Nicht jede Arbeit im Garten erfordert aber auch ein Gewerbe: Die WKO spricht hierbei von „Verrichtungen einfachster Art“, also Tätigkeiten, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und mit üblichen Geräten wie Schaufel, Hacke oder Schubkarre durchgeführt werden können. Dazu zählen etwa das Rechen von Laub, Rasenmähen, Umgraben oder Holzhacken. Solche einfachen Arbeiten können mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden. Hier liegt der tarifliche Mindestlohn bei 16,76 Euro pro Stunde. Der DLS ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen.
Allerdings gilt: Wer diese Arbeiten regelmäßig, organisiert oder mit mehreren Mitarbeitern anbietet, benötigt eine Gewerbeberechtigung, auch wenn die Aufgaben „einfach“ erscheinen.