Bei ihrer Pressekonferenz in Lienz stellte Liste-Fritz-Obfrau Andrea Haselwanter-Schneider nicht nur den neuen Bezirkssprecher Anton Raggl vor, sondern holte ein brisantes Thema wieder auf den Tisch: „Umkleidezeiten sind Arbeitszeiten. Das Bezirkskrankenhaus Lienz muss gesetzeskonform handeln.“ Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahr 2018, wonach die notwendige Zeit zum Umziehen als Arbeitszeit anerkannt werden muss. Der Entscheid stützt sich darauf, dass das Tragen der Dienstkleidung aufgrund rechtlicher und hygienischer Gesichtspunkte außerhalb von Spitälern nicht zulässig ist. Die Wäsche muss vor Dienstantritt in der Krankenanstalt angezogen werden und vor Verlassen ausgezogen werden, darf auch nicht zu Hause gewaschen werden.
Nach Kritik
Neue Arbeitszeitregelung am Bezirkskrankenhaus Lienz
„Umkleidezeit ist Arbeitszeit“: Vor wenigen Tagen prangerte die Liste Fritz das BKH wegen der Nicht-Umsetzung eines OGH-Urteils an. Der Verwaltungsratsvorsitzende des BKH kündigt jetzt eine neue Regelung an.
© Michael Egger