Über zwei Jahre lang wurden zwölf „Top-Quality-Appartements“ in Sonnleiten vermietet, seit Juni 2025 herrscht gespenstische Ruhe. Es fehlt die behördliche Benützungsbewilligung, genau genommen lag diese nie vor. Dennoch wurden die Appartements seit der Wintersaison 2022/23 an Gäste gewerblich vermietet. Von der DEIK-Bau-und Projektierungs GmbH – verantwortliche Gesellschafter waren damals ein in Hermagor wohnender niederländischer Immobilien-Entwickler und ein Gitschtaler Zimmermeister – wurden in den vergangenen Jahren Ferienanlagen in Jenig, Rattendorf und Obermöschach errichtet. Im Herbst 2021 folgte mit dem Bau der „Top-Quality-Appartements“ in Sonnleiten der nächste Streich. Ende 2023 zogen die ersten Käufer ein.

Die zwölf Eigentümer waren von den Wohnungen und auch vom noch vor Corona fixierten Preis begeistert. Der anfänglichen Euphorie folgte aber bald Ernüchterung. „Den Niederländer haben wir als begnadeten Verkäufer kennengelernt“, erklärt Wohnungskäufer Wolfgang Kösters für weitere Betroffene. Er habe vieles versprochen und zugesagt, allein schriftlich habe sich das später nicht mehr finden lassen. Zugleich mit dem Kaufvertrag wurde laut Käufern auch ein auf 15 Jahre befristeter Vermietungs- und Hausverwaltungsvertrag der Firma Clofers Vermietungs GmbH angeboten.

„Elementare Unterlagen wurden uns vorenthalten“

Clofers-Betreiber ist wiederum der Niederländer. Er sollte im Sinne der Baugenehmigung die Wohnungen saisonal an Gäste weitervermieten, dafür wurde eine branchenübliche Provision vereinbart. Allerdings, ab der Wintersaison 2024/25 sahen die Vermieter kein Geld mehr, Clofers habe die Zahlungen eingestellt. „Für uns aber sind die Mieteinnahmen die Rendite, mit der die Investitionskredite bedient werden“, sagt Kösters. Auf Urgenzen folgten stets Ausreden: Einmal war es eine EDV-Panne, dann wieder Probleme mit der Umsatzsteuer und anderes mehr. Käufern fiel erst 2025 das Fehlen für ihr Eigentum wesentliche Unterlagen und Genehmigungen auf, etwa in Sachen Brandschutz, Aufzugssicherheit oder die Planänderung des Kellerbereiches.

Kösters: „Vom Projektträger wurden uns die elementaren Unterlagen vorenthalten, daher wandten wir uns an die Bezirkshauptmannschaft Hermagor als zuständige Behörde.“ Diese reagierte umgehend. Nach einem Ortsaugenschein im Mai 2025 erfolgte aufgrund fehlender Unterlagen die Versagung der Wohnungsbenützung. In der Folge waren die Wohnungsbesitzer gezwungen, die von der Behörde eingeforderten Gutachten einzuholen, dazu Sachverständige zu beauftragen und die Ergebnisse zur Prüfung vorzulegen. Die Chance, dass die Wohnungseigentümer noch vor dem kommenden Sommer wieder einziehen dürfen, lebt aber. Wenngleich der Aufwand riesig ist, denn einige Hundert Anrainer müssen dafür kontaktiert werden.

Bezirks- und Landesgericht werden sich mit Fall befassen

Ihre Bergurlaube verbrachten die Wohnungsbesitzer auf eigene Kosten in diversen Nassfeld-Hotels, zumeist mit Blick auf ihre gesperrten Wohnungen. Seit dem Vorjahr ist die Causa beim Bezirksgericht Hermagor anhängig. Zwei Wohnungskäufer klagen stellvertretend für die anderen auf Zahlung der seit Winter 2024/25 ausstehenden Mieteinnahmen.

Der Niederländer sagt, dass er 2024 aus der DEIK-Bau-und Projektierungs GmbH ausgestiegen sei, und nur noch für die Vermietung und Betreuung der Wohnungen zuständig war: „Wir sind bemüht, mit den Eigentümern Lösungen zu den noch nicht ausbezahlten Mieteinnahmen zu finden. Im Gegenzug habe ich gegen die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft eine Klage eingebracht, weil für die von meiner Firma erbrachten Leistungen seitens der Wohnungseigentümer keine Rechnungen mehr beglichen werden.“ Die Verhandlung dazu findet am 27. März am Landesgericht Klagenfurt statt.