Im November 2024 hat die Kärntner Landesbehörde festgestellt, dass für die Errichtung des Lithium-Bergwerks auf der Weinebene keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Zahlreiche Beschwerden wurden gegen den Bescheid eingereicht. Am 2. Juni findet um 10.30 Uhr im Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung zum Vorhaben „Lithiumabbau Koralpe“ der ECM Lithium AT GmbH statt. Die Verhandlung ist öffentlich. „Ob das Gericht morgen eine Entscheidung trifft oder neue Verhandlungstage anberaumt werden, entscheidet sich erst im Laufe der Verhandlung“, informiert die Umweltschutzorganisation „Global 2000“.
Auf der Weinebene
Lithium-Abbau wird heute am Bundesverwaltungsgericht verhandelt
Der geplante Lithiumabbau auf der Weinebene im Koralmgebiet gilt als sehr umstritten. Sowohl auf steirischer als auch auf kärntnerischer Seite hagelt es Kritik.
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