Späte Genugtuung für einen Kärntner Polizisten: Fast zwölf Jahre nachdem er bei einer Besetzung aus "parteipolitischen Gründen" nicht zum Zug gekommen ist, hat der Beamte Recht bekommen. Ihn freut es doppelt, denn er ist seit mehr als einem Jahr im Ruhestand. Die Landespolizeidirektion (LPD) musste dem 61-Jährigen K. H. (Name der Redaktion bekannt) die Gehaltsdifferenz zahlen, die ihm durch seine Nicht-Beförderung entstanden, sowie "eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung".
Nach neun Jahren
Kärntner Polizist gewinnt Prozess gegen die Republik
Beamter wurde 2011 nicht befördert, weil er das falsche Parteibuch hatte. Er klagte, bekam Recht und Schadenersatz zugesprochen. Jetzt liegt das Urteil vor. Mittlerweile ist der Polizist in Pension. Chronologie eines einzigartigen Falles.
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