Die nächste Bombendrohung an einer Kärntner Schule, diesmal an der Berufsschule in Spittal an der Drau. Um 14.59 Uhr ging in der Landesleitzentrale der Notruf ein, dass auf einer Wand am Wc der Bildungseinrichtung einen Bombendrohung geschrieben steht. "Wie in den anderen drei Fällen wurde auch diesmal eine Drohung am WC gefunden. Die Schule wurde unverzüglich evakuiert. Beamte durchsuchen das Gebäude", sagt der Pressedienst der Landepolizeidirektion auf Anfrage der Kleinen Zeitung.

200 Schülerinnen und Schüler mussten das Gebäude verlassen. Die Polizei hatte die Litzelhofenstraße vorübergehend gesperrt während Sprengstoffexperten und Sprengstoffspürhunde das Schulgebäude durchsuchten. Um 17 Uhr war die Untersuchung abgeschlossen, es konnte keine Bombe, oder andere verdächtige Gegenstände gefunden werden. "Die Ausforschung des Täters ist Gegengenstand weiterer Ermittlungen", teilte die Polizei mit.

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Es ist dies die vierte Bombendrohung an einer Kärntner Schule binnen weniger Tage. Gestern, Dienstag, wurde das Bundesgymnasium für Slowenen in Klagenfurt evakuiert. Begonnen hat die Serie am 7. März in der Fachberufsschule in St. Veit an der Glan, zwei Tage später, am 9. März, mussten über 1000 Schüler des Bildungskomplexes in Waidmannsdorf in Klagenfurt das Gebäude verlassen.

Gefährliche Drohung oder Landzwang?

Ausgelöste Fehlalarme und Drohungen sind keinesfalls ein Kavaliersdelikt, erklärte am Dienstag Staatsanwalt Markus Kitz: "Gehen wir von einer einfachen gefährlichen Drohung aus, dann droht dem Täter oder der Täterin bei Verurteilung eine Haftstrafe bis zu einem Jahr." Möglicherweise könnte die Anklage aber sogar auf Landzwang ausgeweitet werden. Im Gesetzestext heißt es hierzu: "Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." Hat die Tat sogar weiter reichende Konsequenzen, sind fünf Jahre Strafe möglich.

"Das hängt schlussendlich mit der eingebrachten Klage durch die Staatsanwaltschaft und vom Ermessen des Richters ab. Im Gesetz ist keine genaue Personenzahl definiert, ab wann man zwischen einer einfachen gefährlichen Drohung und einem Landzwang zu unterscheiden hat", sagt Kitz. Der Staatsanwalt erklärt auch, dass man jede Bombendrohung einzeln betrachten muss, "weil es drei Schulen waren, kann man nicht sagen, es wurden alle Kärntner Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Lehrer in Angst und Schrecken versetzt. Man muss jeden Standort, zumal sie nicht einmal in derselben Gemeinde waren, einzeln betrachten."