Nach einem Masernausbruch in der Steiermark hat heute, Dienstag, Kärnten den aktuell ersten laborbestätigten Masernfall, die Angehörigen der erkrankten 19-jährigen Person sind in Quarantäne. Die steirischen Behörden haben bereits vor einem Anstieg der Masernfälle gewarnt.

Masern seien laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner keinesfalls zu unterschätzen, egal in welchem Alter. In der Steiermark müssen einzelne Erkrankte, in dem Fall Kinder, sogar im Spital behandelt werden. "Masern zählt zu den Kinderkrankheiten, ist aber keinesfalls eine Kinderkrankheit. Wir bieten Impfungen an, egal für welches Alter, die Impfung schützt – schon seit Jahrzehnten", erinnert Prettner. Kinder werden generell bei den Kinderärzten geimpft, aber auch Jugendliche und Erwachsene können sich neben den öffentlichen Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate (ab Montag) bei den Ärzten impfen lassen. "Die Masernimpfung gibt es seit Jahrzehnten, nur mit ihr ist es gelungen, die Vielzahl an Ausbrüchen, nach welchen ganze Schulklassen in Quarantäne mussten, einzudämmen", erinnert Prettner an Masernepidemien.

Bundesweite Abstimmung

Prettner hält aufgrund der derzeitigen Ausbrüche auch eine bundesweite Abstimmung für notwendig, die Sanitätsdirektionen der Länder seien laut Prettner bereits informiert. Prettner appelliert an die Bevölkerung, in den gelben Impfpass zu schauen, ob überhaupt Masernimpfungen vorhanden sind. Auch nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person ist innerhalb weniger Tage eine Impfung noch möglich und sinnvoll.

Masern sind hochansteckend, statistisch gesehen muss einer von vier Krankheitsfällen im Krankenhaus behandelt werden. Einzelfälle enden sogar tödlich. "Masern sind, weil sie so hoch ansteckend sind und nicht jede Person einen unkomplizierten Krankheitsverlauf hat, meldepflichtig. Erkennbar sind Masern erst rund zehn Tage nach einer Ansteckung mit zuerst unspezifischen Symptomen, dann aber auch Hautausschlag mit roten Flecken", weist Prettner hin. Wer Kontakt mit Maserninfizierten hatte, kann behördlich verkehrsbeschränkt oder auch in Quarantäne geschickt werden.