Der 3. Jänner ist ein entscheidender Tag für Wähler und Parteien. Wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in Kärnten und eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und dem das Wahlrecht nicht aberkannt wurde, der darf am 5. März auch wählen.

Ab morgen dürfen die Parteien auch Unterstützungserklärungen sammeln. Notwendig sind die Unterschriften von drei Landtagsabgeordneten oder 100 Wahlberechtigten aus jedem der vier Wahlkreise. Spätestens am 27. Jänner, 13 Uhr, müssen die Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Neu ist, dass für mehrere Parteien Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, heißt es beim Land auf APA-Anfrage.

Obergrenze 590.000 Euro

Ab dem Stichtag unterliegen die Ausgaben der Parteien für den Wahlkampf der Wahlkampfkostenbeschränkung von 590.000 Euro. Die Landtagswahlordnung sieht außerdem vor, dass Organe der Landesregierung von Stich- bis Wahltag bis auf Ausnahmen wie Stellenausschreibungen keine Inserate schalten dürfen.

Spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag müssen sich die Landeswahlbehörden in einer Sitzung konstituieren, das wäre der 24. Jänner, und vom 21. bis zum 30. Tag nach dem Stichtag müssen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse aufgelegt werden. Spätestens am 2. Februar müssen die Wahlvorschläge dann veröffentlicht werden.