Zuerst überlegen, dann posten. "Dieser Ratschlag kann nicht oft genug wiederholt werden", meint Rechtsanwalt Patrick Kröpl aus Völkermarkt. Er vertritt zwei Mandanten, die wegen eines geteilten Facebook-Postings in rechtlichen Schwierigkeiten sind. Das Posting, das sie geteilt haben, zeige das Foto eines jungen Mannes vor einem Lokal in Graz. Im Text darunter werde der Fotografierte beschuldigt, einen anderen Mann verletzt zu haben.
Recht am eigenen Bild
Foto eines Mannes geteilt: User erhielten Anwaltsbrief mit Geldforderung
Foto eines Mannes wurde in sozialen Medien verbreitet. Er wurde beschuldigt, eine Körperverletzung begangen zu haben. Weil das nicht bewiesen ist, sollen User jetzt zahlen.
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