1. Warum steht in Berichten sogar bei geständigen Tätern dabei, dass die Unschuldsvermutung gilt?
In der Strafprozessordnung heißt es: „Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.“ Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird daher vermutet, dass der Angeklagte unschuldig ist. „Dieser Nachweis der Schuld kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erbracht werden. Dies bedeutet, dass die Unschuldsvermutung auch noch dann gilt, wenn eine Person in erster Instanz verurteilt wird und dagegen fristgerecht ein Rechtsmittel eingebracht hat. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist und der Angeklagte schuldig gesprochen wurde, entfällt die Unschuldsvermutung“, erklärt Anwalt Patrick Kröpl. Daher gilt: „Ein bloßes Geständnis im Ermittlungsverfahren ersetzt nicht den Schuldnachweis durch ein Gericht. So lange gilt eine Person nämlich als unschuldig.“
Unschuldsvermutung
Warum Täterfotos nicht gezeigt werden
Warum werden Fotos von Angeklagten nicht einmal bei schweren Verbechen gezeigt und nicht einmal dann, wenn sie geständig sind? Was hat es mit der Unschuldsvermutung auf sich? Kärntner Anwälte beantworten häufige Leserfragen.
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