Der Oberste Gerichtshof (OGH) zählt neben dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu den drei Höchstgerichten in Österreich. Kurz gesagt: Das Urteil dieser Richterinnen und Richter zählt – eine höhere Instanz gibt es im Staat nicht.