Morgen, Mittwoch, hat das lange Warten ein Ende: Gastronomie und Co sperren nach der coronabedingten Zwangspause wieder auf. Doch der "Eintritt" ist an die Vorlage von einem der "3 G" (getestet, geimpft oder genesen) gebunden. Das gilt in ganz Österreich. Besonders in Kärnten ist, dass es zum Nachweis einer bereits erfolgten Impfung neben dem Impfpass auch ein eigenes Impfkärtchen gibt, das man bei der Corona-Erstimpfung bekommt. Dieses gibt es nicht in allen Bundesländern.
Gültige Nachweise in Kärnten
Was Sie beim Gasthausbesuch mit haben müssen
Wer ab morgen, Mittwoch, in einen Gastronomiebetrieb will, muss eines der "3G" vorweisen. Wir geben einen Überblick, was Getestete, Genesene und Geimpfte speziell in Kärnten beim Gang zum Wirten beachten müssen.
© APA/dpa/Angelika Warmuth