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Freundin erfroren

Angeklagter im Glockner-Prozess beruft gegen das Urteil

Salzburger (37) beruft gegen bedingte Haft- und Geldstrafe wegen grob fahrlässiger Tötung. Seine Freundin (33) starb bei gemeinsamer Glockner-Tour. Auch Staatsanwaltschaft beruft.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Salzburger wurde wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Freundin bei einer Glockner-Tour verurteilt.
  • Der Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 9400 Euro.
  • Die Freundin starb an Unterkühlung und einer viralen Lungenentzündung in der Nacht auf dem Berg.
  • Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, das Oberlandesgericht Innsbruck muss nun entscheiden.
  • Der Richter betonte, dass die Verantwortung für die Tour beim Angeklagten lag, der die Situation falsch eingeschätzt habe.
Das Bild zeigt den Angeklagten in einem blauen Sakko sitzend im Gerichtssaal.
© APA / Expa/Erich Spiess
Der Salzburger (37), er wurde wegen grob fahrlässiger Tötung in erster Instanz verurteilt, beruft gegen das Urteil
© APA / Expa/Erich Spiess
Author Jochen Habich
Jochen Habich Redakteur Kärnten-Ressort
Redakteur Kärnten-Ressort
24. Februar 2026,
8:38 Uhr

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