Ist es das Ende eines jahrelangen Rechtsstreites? Sechseinhalb Jahre nach dem Tod eines Mitarbeiters der Goldeck Bergbahnen ist am Landesgericht (LG) Klagenfurt der Zivilprozess beendet worden. Nach mehreren Verhandlungstagen seit vergangenem Herbst hat Richterin Anna Grabner Mitte September dieses Jahres das Verfahren geschlossen.

Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor: Laut ORF Kärnten hat das Landesgericht die Klage erneut abgewiesen, mangels konkreter Beweise. Ob die Kläger dagegen erneut berufen, steht noch nicht fest: Die Bergbahnen wollen das Urteil erst prüfen und danach über ihre weitere Vorgehensweise entscheiden.

Wie mehrfach berichtet, forderten die Bergbahnen und die Hinterbliebenen des Verstorbenen Schadenersatz von der Republik. Insgesamt rund 1,13 Millionen Euro. Ihre Ansprüche begründen die Kläger damit, dass ein Flugzeug des Bundesheeres das Unglück ausgelöst und schuld am Tod des Mannes sein soll. Dazu kommen Gerichtskosten von mindestens 200.000 Euro.

Neuer Prozess nach Berufung

Nach dem jetzt vorliegenden Urteil haben die Beteiligten wiederum vier Wochen Zeit, um dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Graz zu berufen.

Dort kennt man die Causa bereits: Im Frühjahr 2024 hat das OLG nämlich ein Urteil des LG Klagenfurt aufgehoben und angeordnet, dass der Prozess wiederholt werden muss. Jener Prozess, der jetzt abgeschlossen wurde.

Seil in Schwingungen

Darum geht es: Am 2. April 2019 ist ein Mitarbeiter der Goldeck Bergbahnen bei Arbeiten bei der Mittelstation ums Leben gekommen. Seitdem versuchen Gerichte und Sachverständige die Frage zu beantworten, ob ein Hercules-Flugzeug des Bundesheeres, das zur Unfallzeit über den Unfallort geflogen ist, das Seil der Bergbahn derart in Schwingungen versetzt hat, dass dieses aus der Halterung gesprungen und gerissen ist? Mehrere Mitarbeiter wurden von herumfliegenden Metallteilen getroffen. Ein Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen, drei weitere Männer wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht.

„Physikalisch ausgeschlossen“

Anfang 2023 brachten die Bergbahnen sowie die Frau und die Tochter des Verstorbenen eine Schadenersatzklage gegen die Republik ein. Im folgenden Zivilprozess sagte jedoch ein Sachverständiger aus, dass es für ihn „physikalisch völlig ausgeschlossen ist, dass die Wirbel der Hercules C-130 das Unglück ausgelöst“ haben. Die Richterin wies daraufhin die Klage im Mai 2023 ab, die Kläger haben dagegen berufen – mit Erfolg.

Zeugen und der Pilot mussten zur Flughöhe bzw. einer allfälligen Seilberührung der Bundesheermaschine einvernommen werden. Zudem forderte das OLG die Ergänzung des Sachverständigengutachtens und eine weitere Befundaufnahme.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

Strafrechtlich ist die Angelegenheit (vorerst?) erledigt: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihre Ermittlungen im Jahr 2021 abgebrochen. Ein anderer Sachverständiger ist zum Schluss gekommen, dass die Hercules C-130 das Unglück nicht ausgelöst hat. Das Verfahren gegen den Piloten wurde eingestellt. Da auch alle anderen möglichen Ursachen (Materialfehler, menschliches Versagen) damals ausgeschlossen werden konnten, wurde das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, abgebrochen. Das heißt, es kann bei Vorliegen neuer Beweise jederzeit fortgesetzt werden.