War ein Flugzeug des Bundesheeres schuld am Tod eines Mitarbeiters der Goldeck Bergbahnen? Diese Frage versucht heute Richterin Sarah-Maria Ritzmaier am Landesgericht Klagenfurt zu klären. Entscheidend für ihr Urteil im Zivilprozess dürfte das Gutachten des Experten Stefan Levedag sein, berichtet der ORF Kärnten. Der Direktor des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, das seit Jahrzehnten unter anderem zu Luftverwirbelungen von Flugzeugen forscht, wurde von Ritzmaier bei der bislang letzten Verhandlung im vergangenen November mit einem Gutachten beauftragt.

Hercules-Flugzeug

Vereinfacht dargestellt, geht es um folgende Frage: Konnte das Hercules-Flugzeug des Bundesheeres, das zur Unfallzeit am 2. April 2019 über die Goldeck-Mittelstation geflogen ist, das Seil der Bergbahn so stark in Schwingungen versetzt haben, dass dieses aus der Halterung gesprungen und gerissen ist. Herumfliegende Metall- und Mauerteile trafen in weiterer Folge mehrere Arbeiter, die mit Revisionstätigkeiten beschäftigt waren. Ein Mann erlag an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen, drei weitere Männer wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht.

Seismologische Aktivitäten?

Und gleich zu Beginn der Verhandlung hat Levedag für klare Verhältnisse gesorgt: Laut ihm sei es "physikalisch völlig ausgeschlossen, dass die Wirbel der Hercules C-130 das Unglück ausgelöst" haben. Das sei unmöglich. Laut seinen Berechnungen seien die Kräfte der Wirbel minimal gewesen. Allerdings habe es Hinweise auf seismologische Aktivitäten gegeben, so Levedag. Zeugen auf einem nahen Fußballplatz haben von zwei Erdstößen zur Unfallzeit gesprochen. Laut Gutachter würden diese Hinweise passen.

Eine weitere Frage, die geklärt werden musste, ist, ob das Heeres-Flugzeug das Seil der Bergbahn berührt hat? Eine "Berührung des Seiles sei absolut surreal und unvorstellbar", so der Sachverständige. Wäre dies der Fall gewesen, wäre das Flugzeug schwer beschädigt worden, das Seil wäre gerissen und die gesamte Besatzung der Hercules hätte das bemerkt, führt Levedag aus.

135.000 Euro Gerichtskosten

Nach fünfstündiger Verhandlung war dann Schluss. Richterin Sarah-Maria Ritzmaier wies die Schadenersatzklage der Goldeck Bergbahnen GmbH ab. In der hatte das Unternehmen von der Republik 1,2 Millionen Euro Schadenersatz gefordert.

Die Bergbahnen haben umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. Die Causa geht damit in die nächste Instanz, an das Oberlandesgericht Graz. Sollte dieses das Urteil bestätigen und es rechtskräftig werden, müssten die Bergbahnen die Gerichtskosten tragen. In Summe bereits 135.000 Euro.

Strafrechtliche Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Unglück im Jahr 2021 eingestellt. Ein anderer Sachverständiger ist zum Schluss gekommen, dass die Hercules C-130 das Unglück nicht ausgelöst hat. Das Verfahren gegen den Piloten wurde eingestellt. Da auch alle anderen möglichen Ursachen (Materialfehler, menschliches Versagen) damals ausgeschlossen werden konnten, wurde das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, abgebrochen. Das heißt, es kann bei Vorliegen neuer Beweise jederzeit fortgesetzt werden. Mit entsprechendem Interesse verfolgt auch die Staatsanwaltschaft den Zivilprozess.

Millionenklage

Dass die Angelegenheit dennoch vor Gericht, vor dem Zivilgericht, verhandelt wird, ist die Folge der zuvor erwähnten Amtshaftungsklage der Goldeck Bergbahnen gegen die Republik.