Wegen Abgabenhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro ist am Mittwoch ein 50-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 330.000 Euro verurteilt worden. Der Prozess war eine Nachwirkung des EXW-Großverfahrens, bei dem es um Anlagebetrug im großen Stil gegangen war. Der Angeklagte hatte für EXW-Anleger Kryptowährungen gekauft und an die EXW weitergeleitet. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Begründet wurde das Urteil mit dem Geständnis des Mannes. Sollte die Strafe uneinbringlich sein, drohen dem Kärntner zehn Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Wie Richterin Claudia Bandion-Ortner, die Vorsitzende des Schöffensenats, betonte, werde man sich aber nicht gegen die Bewilligung einer Fußfessel aussprechen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Julius Heidinger gab keine Erklärung ab.

Erneut vor Gericht

Dem Angeklagten wurde die Hinterziehung von Körperschafts- und Kapitalertragssteuer vorgeworfen - und zwar im Zusammenhang mit dem EXW-Komplex. Bei dem Anlagebetrug im großen Stil sollen 40.000 Anleger in aller Welt um mindestens 20 Millionen Euro gebracht worden sein. Die Hauptbeteiligten waren vor einem Jahr am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig verurteilt worden. Auch der nun Angeklagte hatte damals eine teilbedingte Freiheitsstrafe ausgefasst, die noch nicht rechtskräftig ist.

„Wechselstube betrieben“

Dem 50-Jährigen wurden Malversationen beim Hin- und Herwechseln von Investorengeldern vorgeworfen. Darum drehte sich im Prinzip auch das aktuelle Schöffenverfahren unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner. Der 50-Jährige hatte eine „Wechselstube“ für Kryptowährungen betrieben, erklärte Staatsanwalt Heidinger - er sei von den EXW-Verantwortlichen als offizieller Wechselpartner beworben worden. Die Anleger überwiesen Geld an den Unternehmer, dieser kaufte dafür Kryptowährungen und stellte den Investoren Belege dafür aus. Das Geld floss dann als Kryptowährungen in den Einflussbereich der EXW.

Und das passierte im großen Stil: „Insgesamt wurden 6,7 Millionen Euro innerhalb von ein paar Monaten von Anlegern auf das Konto des Angeklagten eingezahlt, die ins System EXW hätten fließen sollen“, so der Staatsanwalt. Allerdings seien davon nur 4,9 Millionen Euro für den Ankauf von Bitcoins verwendet worden - teilweise sei das restliche Geld durch Barentnahmen beziehungsweise Überweisungen entzogen worden. Auch Scheingeschäfte habe es gegeben.