Der Schmerz über den „Verlust“ dieses Prozesses wird sich am Landesgericht Klagenfurt in Grenzen halten: Ungewöhnlich und nicht alltäglich ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) allemal. Dieser hat ein Verfahren aus Kärnten „abgezogen“ und dem Landesgericht Wien zugewiesen.