Ein Anwesen mit Haifisch-Becken auf Bali, eine Luxus-Villa in Dubai, Flüge mit Privat-Jets um die Welt, Ausfahrten im Rolls-Royce oder im Lamborghini, Partys ohne Ende.

Es war eine Welt, in der das Geld abgeschafft schien. Auch deshalb, weil es nicht ihre Millionen waren, die die sogenannte Klagenfurter Gang verjubelt hat. Es war die Beute aus riesigen Betrügereien in denen sie seit 2019 Zehntausende, teilweise sehr naive, Opfer abkassiert haben. Mastermind war ein Kärntner, der vor Kurzem erst seinen 28. Geburtstag gefeiert hat.

Im vergangenen Oktober wurde er im EXW-Prozess zu fünf Jahren (60 Monaten) unbedingter Haft verurteilt. Einige Monate später durfte der Schulabbrecher die Justizanstalt Klagenfurt verlassen und in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Sein Mandant habe alle Voraussetzungen erfüllt, erklärte sein Verteidiger Philipp Tschernitz damals. Wie das ging, hat der Rechtsanwalt hier vorgerechnet.

Kurzes Leben in Freiheit

Lange hat das Leben in Freiheit und als Lagerarbeiter nicht gedauert: Am 24. April 2025 bekam der mehrfache Vater eine Fußfessel, am 20. August war er sie los, der 28-Jährige wurde verhaftet und musste in die Justizanstalt „einrücken“. Die Gründe für die Aberkennung des elektronisch überwachten Hausarrests durch die Justizanstalt passen ins Bild des Mannes, das er während des Betrugsprozesses gegeben hat: Der Kärntner hat eine eigene Internetseite aufgezogen und auf dieser sein Wissen über Kryptowährungen angeboten. Angeblich um Betrugsopfern zu helfen. Zudem hat er einer Zeitschrift ein Interview gegeben. Die Verantwortlichen der Justizanstalt widerriefen die Bewilligung für die Fußfessel.

Schwangere Mutter ermordet - 36 Jähriger wegen Mordes angeklagt.; 

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Rechtsanwalt Philipp Tschernitz, Verteidiger des 28-Jährigen © Markus Traussnig

„Diese Entscheidung ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagt Philipp Tschernitz, der Verteidiger des 28-Jährigen. „Mein Mandant hat gegen keine Vorgabe verstoßen, die den Entzug der Fußfessel rechtfertigt.“ Folge: Tschernitz hat gegen den Bescheid berufen, eine Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Graz steht noch aus.

Bali und Krumpendorf

Das ist aber nicht die einzige Causa mit der Kärntner die Gerichte beschäftigt: Er ist auch Angeklagter in einem weiteren Betrugsprozess. Gemeinsam mit sechs weiteren Männern soll er mit dem Firmenkonstrukt PrivaFund etwa 7500 Menschen um insgesamt zwölf Millionen Euro betrogen haben, indem er ihnen hohe Gewinne bei Investitionen in Krypotwährungen versprochen hat. Tschernitz hat die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beeinsprucht – in einem Punkt mit Erfolg: Der Anklagepunkt der Geldwäsche wurde gegen seinen Mandanten fallen gelassen.

Tschernitz geht noch weiter. Er stellt in der Causa PrivaFund überhaupt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in Frage. „Mein Mandant war im angeklagten Tatzeitraum zweimal in Österreich, die restliche Zeit lebte er auf Bali.“

OGH entscheidet

Wo letztlich genau verhandelt wird, wird erst in einigen Wochen entschieden – Österreich ist aber schon jetzt fix. Das OLG Graz hat die Akten zur Klärung der Frage der örtlichen Zuständigkeit dem Obersten Gerichtshof (OGH) vorgelegt, weil es meint, dass das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig sein könnte, erklärt OGH-Sprecher Frederick Lendl. „Sollte der OGH die Bedenken des OLG Graz teilen, übermittelt er die Akten dem OLG Wien zur Zuweisung an das zuständige Gericht, andernfalls gehen sie zurück an das LG Klagenfurt.“